Im Rahmen der Rechtsgebiete Familien- und Erbrecht übernehme ich unter anderem die folgenden Dienstleistungen für Sie:
Familienrecht
- Entwurf und Überprüfung von Eheverträgen, Trennungsfolgenvereinbarungen und Scheidungsfolgenvereinbarungen
- Zugewinn
- Vermögensauseinandersetzung
- Versorgungsausgleich
- Sorgerecht und Umgangsrecht
- Vertretung bei der Trennung und im Scheidungsverfahren
- Vertretung in Fällen häuslicher Gewalt im Gewaltschutzverfahren
Erbrecht
- Beratung bei der Errichtung oder Auslegung von Testamenten und Erbverträgen
- Durchsetzung von Erb- und Pflichtteilsansprüchen
- Auseinandersetzung der Miterbengemeinschaft
- Vorsorgevollmacht
- Patientenverfügung